Kalibrierungen (QAL2) und Funktionsprüfungen (AST) gemäss EN 14181
Die Betreiber müssen ihren Schadstoffausstoß durch stationäre Messeinrichtungen kontinuierlich überwachen und registrieren, sofern die Anlagenleistung bzw. die schadstoffspezifischen Emissionen bestimmte Schwellen überschreiten.
Je nach Art der Anlagen (Kraftwerke, Chemie- oder Kehrichtverbrennungsanlagen) werden die Konzentrationen von Kohlenmonoxid, Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid, Staub, Chlorwasserstoff, Ammoniak, Quecksilber oder die Summe organischer Verbindungen sowie die Abgasrandparameter (Temperatur, Volumenstrom usw.) kontinuierlich überwacht und mit Emissionswerterechnern registriert.
Wir beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Messgeräte und Einbaustellen und führen im Rahmen unserer Bekanntgabe die erforderlichen Überprüfungen dieser Messeinrichtungen durch. Dazu gehören neben den jährlichen Funktionsprüfungen auch die im Turnus von drei bzw. fünf Jahren vorgeschriebenen Kalibrierungen.